Berufliches Gymnasium für Gesundheit und Soziales
Das Berufliche Gymnasium für Gesundheit und Soziales führt innerhalb von drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Es ermöglicht den gleichzeitigen Erwerb allgemeiner sowie beruflicher Kenntnisse. Der Schwerpunkt Allgemeine Hochschulreife (Erziehungswissenschaften) wendet sich besonders an Schülerinnen und Schüler, die sich für pädagogische, psychologische und gesellschaftswissenschaftliche Fragestellungen interessieren.
Der Abschluss berechtigt jedoch zur Aufnahme eines beliebigen Studiums an einer Universität oder Hochschule und ist zugleich für Ausbildungsberufe etwa mit pädagogischem bzw. sozialpädagogischem, aber auch therapeutisch-medizinischem Anspruch förderlich. So steht neben anderen etwa Biologie als Abiturfach zur Wahl.
Im Fach Sport haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit die Übungsleiterlizenz Breitensport des Landesessportbundes NRW zu erwerben.
Beginn des Bildungsgangs, Beratung und Anmeldung:
Der Abiturbildungsgang beginnt jeweils zum Anfang des neuen Schuljahres nach den Sommerferien und dauert drei Jahre. Bewerbungen nehmen wir ab September oder während der allgemeinen Anmeldezeiten ab Ende Januar nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse entgegen. Vorgespräche und Beratungen können jederzeit telefonisch oder zu den Sprechzeiten stattfinden.
Eingangsvoraussetzungen:
Unterrichtsfächer:
Berufsbezogener Lernbereich:
- Erziehungswissenschaften
- Biologie
- Soziologie
- Kunst
- Musik
- Mathematik
- Englisch
- ggf. neu einsetzende Fremdsprache
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch
- Gesellschaftslehre mit Geschichte
- Religionslehre
- Sport
Differenzierungsbereich:
- Vertiefende Ausgleichs- und Methodenkurse in
Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie und Erziehungswissenschaften - Schwerpunktvertiefende Kurse in
Psychologie, Ernährungslehre und Didaktik/Methodik - Arbeitsgemeinschaften
Studienmöglichkeiten / berufliche Tätigkeitsfelder:
Die Allgemein Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen.
Die Bischöfliche Liebfrauenschule ist nicht an Schülereinzugsbereiche gebunden.
Selbstverständlich sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle unsere Bildungsgänge:
- Schülerfahrtkostenerstattung
- Lernmittelfreiheit
- Schulgeldfreiheit
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich.
Haben Sie Fragen zu diesem Abschluss? Wir beraten Sie gerne.